Für den Neubau der Sternbrücke besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die DB AG hat im Zuge der Auslegungen der Planunterlagen jedoch viele Hinweise und Stellungnahmen zu umweltrelevanten Themen erhalten. Aus diesem Grund wird für das Projekt freiwillig eine UVP nachgeholt.