Planung
Das Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren ist der Weg zur Baugenehmigung für die Bahnprojekte. Als unabhängige Behörde prüft das Eisenbahn-Bundesamt die Pläne der Bahn und beteiligt die Öffentlichkeit. Das Verfahren stellt sicher, dass die Planung alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und dass alle öffentlichen und privaten Interessen abgewogen und berücksichtigt werden.
Eine Grafik zum Ablauf des Planfeststellungsverfahrens können Sie hier herunterladen.
Der Planungsprozess
Um alle wichtigen Aspekte in der Planung zu berücksichtigen, ist die Planung in verschiedene Phasen aufgeteilt. Mit jeder Phase wird die Planung konkreter und detaillierter. In der Praxis überschneiden sich die einzelnen Phasen oder werden zum Teil auch parallel ausgeführt.
Leistungsphase 1
Grundlagenermittlung
Diese Planungsphase dient dazu, die ersten Grundlagen und die Randbedingungen für die weiteren Planungen zu legen. Es geht vor allem darum, die Zielsetzung des Projekts zu klären. Darüber hinaus wird in dieser Phase eine erste Bestandsaufnahme des Projekts gemacht und zum Beispiel Art, Größe, Nutzung und technische Standards festgelegt.
Leistungsphase 2
Vorplanung
Mit der Vorplanung erfolgt der Start in die eigentliche Planung des Vorhabens. Wesentlicher Teil dieser Phase ist das Erarbeiten unterschiedlicher in Frage kommender Umsetzungsmöglichkeiten des Vorhabens. Am Ende der Untersuchung steht eine Vorzugsvariante. Diese wird nach unterschiedlichen Kriterien, wie beispielsweise Wirtschaftlichkeit, Eingriffe in die Natur, Aufrechterhaltung des Bahnverkehrs während der Bauzeit etc. gewählt. Bereits in der Vorplanungsphase starten darüber hinaus die Gespräche mit den betroffenen Behörden und an der Planung fachlich Beteiligten zu dem Projekt.
Leistungsphase 3
Entwurfsplanung
In der Entwurfsplanung konkretisieren sich die Ergebnisse der Vorplanung: Die in der Vorentwurfsplanung ermittelte Vorzugsvariante wird mit detaillierteren technischen Plänen hinterlegt. Es erfolgt erstmals eine genauere Beschreibung der Baumaßnahme beziehungsweise der einzelnen Bauwerke einschließlich der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Regelungen. Auf Basis der Entwurfsplanung sind auch erstmalig konkretere Angaben zu möglichen Kosten und Zeitabläufen möglich.
Leistungsphase 4
Genehmigungsplanung
In dieser Phase werden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren ausgearbeitet und zusammengestellt. Anschließend werden sie bei der zuständigen Behörde zur Planfeststellung eingereicht. Betroffene haben in dieser Phase die Möglichkeit, Einblick in die Planungen zu nehmen und Einwände vorzubringen. Am Ende dieser Phase steht der Planfeststellungsbeschluss.
Leistungsphase 5
Ausführungsplanung
Die Planungsphase neigt sich dem Ende zu und der Start der Baumaßnahmen rückt näher. In der Ausführungsplanung geht es darum, die Ergebnisse der Entwurfs- und Genehmigungsplanung in eine konkrete Bauplanung umzusetzen. Dabei müssen alle fachspezifischen Anforderungen und die Ergebnisse aus dem Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden. Die Deutsche Bahn beauftrag häufig die bauausführenden Firmen mit diesem Arbeitsschritt.