Genehmigungsplanung wird in Kürze veröffentlicht

In Kürze wird die Genehmigungsplanung für die Eisenbahnüberführung Reichsbahnstraße veröffentlicht.

Was bedeutet das für Sie?

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Behörde eröffnet das Anhörungsverfahren. In der Phase der Genehmigungsplanung werden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren ausgearbeitet und zusammengestellt. Anschließend werden sie bei der zuständigen Behörde zur Planfeststellung eingereicht. Betroffene, wie Sie als Anrainer haben in dieser Phase die Möglichkeit, Einblick in die Planungen zu nehmen und Einwände vorzubringen. Am Ende dieser Phase steht der Planfeststellungsbeschluss.
Bevor die Unterlagen öffentlich ausgelegt werden, gibt das EBA den Zeitpunkt und die Dauer der Auslage auf folgender Webseite bekannt: www.eba.bund.de/bekanntmachungen

In nachfolgender Abbildung sind die Schritte zum Planfeststellungsverfahren aufgezeigt. Der Grafik folgend befinden wir uns in Kürze im Schritt drei.

Grafik: Schritte zum Planfeststellungsbeschluss

Bei Fragen zum Projekt oder zum Prozess melden Sie sich gern per Mail unter: info.reichsbahnstrasse@deutschebahn.com.

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