Erneute Auslegung der Planfeststellungsunterlagen
Die Veröffentlichung der Unterlagen durch die Anhörungsbehörde findet im Internet unter der Adresse https://www.hamburg.de/bwi/pfv statt.
Daneben erfolgt die Auslegung in den Bezirksämtern Altona und Mitte. Wann und unter welchen Bedingungen die Unterlagen dort eingesehen werden können, kann dem Internetauftritt der Anhörungsbehörde unter https://www.hamburg.de/bwi/pfv entnommen werden.
Eine wiederholte Auslegung der Planfeststellungsunterlagen ist notwendig, da die DB AG freiwillig eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in den Plänen ergänzt hat. Die UVP dient dazu, mögliche Umweltauswirkungen des Bauvorhabens zu ermitteln und zu bewerten. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahren fließen die so gewonnen Erkenntnisse in die Entscheidungsfindung der zuständigen Genehmigungsbehörde ein. Die Genehmigungsbehörde für den beantragten Planfeststellungsbeschluss ist das Eisenbahnbundesamt. Mehr zum Planfeststellungverfahren bei Sternbrücke finden Sie hier.
Im Zuge der ersten Auslegung der Planunterlagen zur Erneuerung der EÜ Sternbrücke Ende 2020 hat es viele Hinweise und Stellungnahmen zu umweltrelevanten Themen gegeben. Aus Sicht der DB AG ist es wichtig, die geäußerten, nachvollziehbaren Sorgen und Fragen der Menschen gezielt gutachterlich zu überprüfen. Dabei geht es auch darum, für alle Beteiligten und Betroffenen Rechtssicherheit für die weitere Umsetzung des Projekts zu erhalten. Mögliche Auflagen aus der UVP werden in der weiteren Projektrealisierung berücksichtigt.
Allgemeine Hintergründe zu den Beteiligten und zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens finden Sie hier.